PRO-INVESTIGATIONS
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
Spezialgebiet Erbrecht
Detektiv für professionelle Ermittlungen
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
Spezialgebiet Erbrecht
Detektiv für professionelle Ermittlungen
- Jahrelange Erfahrung
- Ermittlungen im In- und Ausland
- Gerichtsverwertbare Berichtslegung
- Professionalität
- Vollste Transparenz
- Höchste Loyalität
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Erbanspruch u. Erbschaftsangelegenheiten in Zeiten der Trauer ist immer eine belastende Angelegenheit. Erben ist oft mit mehr Problemen verbunden, als sich viele Menschen vorstellen können. Nicht immer ist sich eine Erben Gemeinschaft einig und nicht in jedem Fall ist jeder erbberechtigt. Doch auch bei Problemen dieser Art kann ein Privatdetektiv helfen, damit alles seine Richtigkeit hat. Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen.
Die Fälle, in denen Personen, die nicht zur Familie oder zur Kernfamilie gehören, durch letztwillige Verfügungen als Erben eingesetzt werden, nehmen stetig zu. Hierbei kann es sich insbesondere um Menschen handeln, die ältere Erblasser in irgendeiner Weise pflegen oder betreuen. Die Zahl älterer Menschen, die im Alter Hilfe benötigen, wird wegen der gestiegenen Lebenserwartung größer und größer. In der Regel gehen Erbschleicher so vor, dass sie ihre Opfer zu isolieren versuchen, indem sie einen Kontakt des Erblassers mit Familienangehörigen systematisch zu unterbinden trachten und ihm einreden, allein sie kümmerten sich im Gegensatz zur Familie noch um den Erblasser. Die Liste von Erbschleicherei ist lang. Des Weiteren wird die Pflege der Alten immer öfter aus dem Familienkreis ausgelagert und auf Dritte denen ein persönliches Interesse fehlt übertragen.
Nicht selten haben vermögende Senioren plötzlich eine neue Partnerin. Oft werden diese Opfer einer Erbschleicherei bedrängt, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen, in dem der Erbschleicher zum (Allein-) Erben eingesetzt wird oder zumindest ein Vermächtnis in großer Höhe erhält. Dies geschieht meist dadurch, dass versucht wird, den Erblasser durch die Erzeugung von Schuldgefühlen unter Hinweis darauf zu manipulieren, dass die Verwandten ja nichts für den Erblasser täten; möglich ist beispielsweise aber auch die offene Drohung, für den Erblasser nicht mehr in dessen Interesse tätig zu werden, wenn der Erbschleicher nicht als Erbe oder wenigstens als Vermächtnisnehmer eingesetzt werde. Allerdings greift die gesetzliche Erbfolge dann ein, wenn der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht mehr testierfähig war.
Dass ist dann der Fall, wenn er die Bedeutung seiner Willenserklärung aufgrund von krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. Maßgeblich ist, ob der Erblasser sich ein klares Bild über die Tragweite seiner Anordnungen machen kann und dann frei von den Einflüssen interessierter Dritter zu handeln vermag. Für die Frage, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Die Testierfähigkeit darf nicht mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt werden; die für die Annahme einer Testierunfähigkeit zu erfüllenden Voraussetzungen sind strenger als bei der Geschäftsunfähigkeit. Der Abschluss eines Erbvertrages erfordert allerdings Geschäftsfähigkeit und nicht nur Testierfähigkeit.
Es empfiehlt sich für ältere Menschen, bereits zu einer Zeit, in der sie noch nicht pflegebedürftig/betreuungsbedürftig sind, eine letztwillige Verfügung zu errichten. Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag entfalten Bindungswirkung, sodass eine plötzliche Änderung des Erblasserwillens in einem in Wahrheit nicht mehr testierfähigen Zustand keine negativen Folgen für die im noch testierfähigen Zustand bedachten Personen hat. Aber auch bei handschriftlicher Testamentserrichtung sollte die letztwillige Verfügung in die amtliche Verwahrung gegeben werden, sodass eine Vernichtung oder Verfälschung jedenfalls ausscheidet. Bei konkretem Verdacht, dass Sie um ihr rechtmäßiges Erbe gebracht werden, kann unsere erfahrene Detektei helfen, Erbschleicher zu entlarven und eindeutige gerichtverwertbare Beweise sicherstellen.
Detektei Graz
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Wenn auch Sie der Ansicht sind, dass Sie vielleicht in einer Erbangelegenheit übergangen worden sind, dann kontaktieren Sie unsere professionelle Detektei, welche auf das Erbrecht spezialisiert ist.