PRO-INVESTIGATIONS
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
Sorgerecht
Detektiv für professionelle Ermittlungen
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
Sorgerecht
Detektiv für professionelle Ermittlungen
- Jahrelange Erfahrung
- Ermittlungen im In- und Ausland
- Gerichtsverwertbare Berichtslegung
- Professionalität
- Vollste Transparenz
- Höchste Loyalität
- Hohes Know-How
- Einsatz modernster Technik
- Absolute Verschwiegenheit
- Europaweites Netzwerk
Als Alleinerziehende(r) hat man es nicht leicht: Der Spagat zwischen Kinderbetreuung und Beruf stellt den- oder diejenige oftmals vor Probleme. Und während man allen und allem gerecht werden will, bleibt das eigene Leben auf der Strecke. Die meisten Erziehungsberechtigten schaffen diesen Drahtseilakt, ohne daran zu verzweifeln, doch leider gibt es auch jene, die wenig Rücksicht auf ihre Kinder nehmen und ihr Leben gestalten, als wären sie kinderlose Singles. Unsere Detektive wissen aus der Erfahrung vieler Fälle, dass hierbei das Kindeswohl häufig nicht mehr gewährleistet ist.
Trotz gemeinsamen Sorgerechts wachsen sie bei einem Elternteil auf, während der andere Elternteil lediglich ein Besuchsrecht erhält. Doch halten sich beide Parteien an das gemeinsame Sorgerecht, oder trifft eine Seite eigenwillig Verfügungen, ohne den Ex-Partner in die Entscheidungsfindung einzubinden? Jene, die bei einem gemeinsamen Sorgerecht das Bestimmungsrecht über den Aufenthaltsort innehaben, nutzen dies oft aus und der Ex-Partner wird über wichtige Angelegenheiten wie einen Umzug, einen Schulwechsel oder einen Auslandsaufenthalt nicht informiert. Ebenso neigen Elternteile, die lediglich ein Besuchsrecht geniessen, dazu, mit dem Kind oder den Kindern unerlaubte Reisen zu unternehmen oder die Kinder gar dem anderen Elternteil völlig zu entziehen.
In den meisten Trennungsfällen versuchen Familiengerichte, ein gemeinsames Sorgerecht zu vergeben. Die Möglichkeiten, dies gerecht umzusetzen, sind variabel: Das Kind lebt bei einem Elternteil, der andere Elternteil erhält ein – oftmals vierzehntägiges – Besuchsrecht, oder das Kind wohnt für einen vorher bestimmten Zeitraum im Wechsel mal bei dem einen, dann bei dem anderen Elternteil. Wie immer das gemeinsame Sorgerecht gehändelt wird – das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt dem Elternteil, bei dem sich das Kind zum jeweiligen Zeitpunkt aufhält. Das bedeutet, dass bspw. der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein darüber entscheiden darf, ob das Kind mit Freunden ins Kino oder Schwimmbad gehen darf. Das heißt allerdings nicht, dass er allein darüber verfügt, ob dass Kind an einer mehrtägigen Schulreise teilnimmt.
Vor allem für Kinder ist die Trennung der Eltern schwer zu verkraften. Familienrichter gehen daher in den letzten Jahren verstärkt dazu über, das Sorgerecht an beide Elternteile zu vergeben, doch nicht immer funktioniert dies in der Praxis einwandfrei. Meist entscheiden beide Elternteile gemeinsam, doch nur bei einem Elternteil hält sich das Kind vorwiegend auf, da der andere Elternteil arbeitsbedingt oder aus anderen Gründen weniger Zeit zur Beaufsichtigung des Kindes hat. Ob das Kind bei dem einen Elternteil wirklich gut aufgehoben ist und ob der andere Elternteil sich immer noch ausreichend um das Kind kümmern kann, sind Umstände, die das Familiengericht nicht in der Verhandlung klären kann.
Verhaltensweisen, die gegen einen Elternteil als Erziehungsberechtigten sprechen, gibt es viele: Alkohol- oder Drogensucht, gewalttätiges Verhalten, Straffälligkeit u.v.m. Auch wenn ihr Ex-Partner das Kind gegen Sie einnimmt, evtl. auch negativ behaftete Unwahrheiten über Sie verbreitet, ist er nicht geeignet, sich um Ihr gemeinsames Kind zu kümmern. Wenn Sie also den Verdacht haben, dass der oder die ehemalige Lebensgefährte/-in Ihre Kinder nicht verantwortungsvoll betreut oder sie in irgendeiner Form misshandelt, dann zögern Sie keine Sekunde. Unsere professionellen und geschulten Detektive verschaffen Ihnen Gewissheit, Klarheit und Aufklärung. Wir observieren den Ex-Partner während seines Umgangs mit den Kindern und verschaffen Ihnen bei Bestätigung des Verdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial.
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