PRO-INVESTIGATIONS
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
Kindesunterhalt | Verletzung der Unterhaltspflicht
Detektiv für professionelle Ermittlungen

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Während und nach einer Ehe oder Partnerschaft verändert sich die ehemals geliebte Person nicht selten drastisch. Gibt es gemeinsame Kinder, sind die Themen Unterhalt und mehr noch die unbedingte Sorgfalt bei der Kindbetreuung wichtige Faktoren und häufige Streitpunkte zwischen Ex-Partnern. Ein zweifelhafter Lebenswandel mit zwielichtigem sozialen Umgang stellt eine potentielle Gefährdung für das Kindeswohl dar. Auch ausbleibende Unterhaltszahlungen, bspw. durch manipulierte Aussagen zum Einkommen, verbauen dem Kind Möglichkeiten, die ihm rechtmäßig zustehen.

Privatdetektiv, Detektei, Detektive, PRO INVESTIGATIONS

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Was tun, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird? Wenn der Unterhaltspflichtige sich der Zahlung widersetzt oder falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen macht, bietet sich der professionelle Einsatz unserer Detektei an. Wir ermitteln, recherchieren und observieren wie die aktuellen Gegebenheiten sind. Ob nun im Zuge einer Trennung und Scheidung oder aber aufgrund einer allgemeineren Verpflichtung: Regelmäßig sind Personen gegenüber Dritten zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Immer öfter aber weigern sich diese, die Zahlung zu leisten. Besonders schlimm wird es dann, wenn der Bedürftige aufgrund dieser Weigerung seinen Lebensbedarf nicht decken kann.

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Was vielen nicht bekannt ist: Wenn Sie den Unterhalt dann nicht zahlen, ist das strafbar und es droht eine Anzeige wegen Unterhalts­pflicht­verletzung. Keinen Unterhalt zu zahlen kann strafbar sein! Wann droht eine Strafanzeige wegen der Nichtzahlung von Unterhalt? Grundsätzlich geht nicht jede Unterhalts­pflicht­verletzung mit einer Strafe einher. Paragraph 198 Strafgesetzbuch (StGB) greift lediglich bei besonders drastischen Fällen. Maßgeblich für die strafrechtliche Bewertung, ob den Unterhalt nicht zu zahlen strafbar sei, sind die Auswirkungen, die diese Pflichtverletzung mit sich bringt. Strafbar handelt demnach, wer seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt, sodass „der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre.

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Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsmarktlage etc.) und dem Bedarf des Kindes (Alter, Anlagen, Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten etc.). Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag zum Unterhalt. Der andere Elternteil ist zur Leistung von Geldunterhalt, sogenannte Alimente, verpflichtet. Laut ständiger Rechtsprechung besteht eine Begrenzung des Geldunterhalts (sogenannte "Luxusgrenze" bzw. "Playboygrenze"), die Unterhaltspflichtigen mit überdurchschnittlichen Einkommen zugute kommt. Der Unterhaltsanspruch ist in solchen Fällen mit dem Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt.

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Zum Unterhalt verpflichtete (Ex-)Partner entziehen sich auf unterschiedliche Weise ihren Verbindlichkeiten; bspw. verschweigen sie ihr vollständiges Einkommen oder geben sogar manchmal ihren Beruf auf, um schwarz zu arbeiten. Der oder die Unterhaltsberechtigte weiß davon nichts, nimmt die vorgetäuschten Umstände als Tatsachen hin und verzichtet damit unbewusst auf den zustehenden Unterhalt. Oder der Unterhaltspflichtige taucht derweil vielleicht in einer anderen Stadt oder gar im Ausland unter und ist damit auch für die Behörden unauffindbar. Die erfahrenen Rechercheure unserer Detektei verfügen auch im Ausland durch weitreichende internationale Kontakte unter Umgehung des bürokratischen Amtswegs über diverse Möglichkeiten, Unterhaltsflüchtige aufzuspüren und mittels gerichtsfester Beweise der Verantwortung österreichischer Behörden zu übergeben

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